Zurück zur Gruppe

Rund um die Altersvorsorge

Wer heute nicht an morgen denkt, könnte später eine böse Überraschung erleben! Sind Sie sicher, dass Sie mit der gesetzlichen Rente Ihre Existenz sichern werden können? Die Rente sinkt und wer vor seinem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand treten möchte, muss noch mit zusätzlichen Abschlägen rechnen. Als Selbstständiger müssen Sie sowieso Ihre eigene Vorsorge treffen. Sprechen Sie uns an! Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten!

Riester-Rente
Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Förderung heißt, der Staat erteilt Zulagen und gewährt Steuervorteile. Ferner kann man die Riester-Rente auch zur Finanzierung von eigenem Wohnraum nutzen. Abschließen kann sie jeder gesetzlich Rentenversicherte oder Beamte.

Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt)
Sind Sie…

  • …selbstständig oder freiberuflich?
  • …Arbeitnehmer oder Beamter mit einem hohen Steueraufkommen?
  • …Arbeitnehmer kurz vor der Rente und haben noch nicht ausreichend für die Rente vorgesorgt?

Dann ist diese Form der Altersvorsorge für Sie besonders interessant! Ein erheblicher Teil der Beiträge kann steuerlich geltend gemacht werden und mindert dadurch den Nettoaufwand. Des Weiteren sind die angesammelten Guthaben vor Hartz IV geschützt und fließen auch nicht in die Insolvenzmasse.

Kapital-Lebensversicherung
Mit einer klassischen Kapital-Lebensversicherung kombinieren Sie Hinterbliebenenschutz mit eigener Vorsorge. Im Erlebensfall erhalten Sie bei Vertragsende eine Ablaufleistung, die sich aus den eingezahlten Beiträgen, einer garantierten Verzinsung und einer Überschussleistung zusammensetzt. Erfahrungsgemäß erreichen die Versicherer aber mehr als die garantierten 2,25 % (ab 01.01.2012 nur noch 1,75 %).

bAV
Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge (bAV). Aber auch Arbeitgeber profitieren von dieser Möglichkeit. Sie können dadurch die Sozialabgaben senken.

Die Beiträge des Arbeitsnehmers zu einer bAV werden ihm direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, und auch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden geringer! 200 EUR Beitrag bedeuten unterm Strich nur ca. 100 EUR weniger Nettogehalt! Es lohnt sich also, sich mit diesem Thema einmal näher auseinanderzusetzen.

Zurück zur Auswahl