Versicherungen für das Fuhrgewerbe
Wenn Sie fremde Güter gegen Entgelt transportieren, sind Sie bei uns genau richtig! Denn was heute als Assekuranz nordwest bekannt ist, wurde ursprünglich mal als Straßenverkehrsgenossenschaft nordwest e.G. gegründet. Der Name hat sich etwas geändert, geblieben ist aber die Verbundenheit mit dem Fuhrgewerbe, welches auch heute noch einen großen Teil unseres Kundenstammes ausmacht. Wir verfügen in diesem Segment über jahrzehntelange Erfahrung und ein spezielles Know-how, was uns zu einem geschätzten Partner für Transportunternehmen jeglicher Größe macht. Überzeugen Sie sich selbst!
Transportversicherung
Ein wichtiger Bestandteil der Transportversicherung ist die Güterschadenversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung gemäß Güterkraftverkehrsgesetz. Ohne den Nachweis dieser Versicherung wird keine Gewerbegenehmigung für Spediteure, Frachtführer und Transportunternehmen erteilt. Die Güterschadenversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden ab, wenn die zu transportierenden Güter einen Schaden erlitten haben. Somit sind Sie und Ihr Auftraggeber gleichermaßen während des Transportes abgesichert.
Ein weiterer Baustein ist die Frachtführer-Haftungs-Versicherung, auch Verkehrshaftungs- oder CMR-Versicherung genannt. Sie bietet Versicherungsschutz für die gesetzliche und vertragliche Haftung aus entgeltlicher Frachtführertätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz, sowohl im nationalen als auch internationalen Güterkraftverkehr. Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung haften Sie bei nationalen Direktfahrten mit 8,33 SzR Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB) oder bis zu maximal € 50.000. Möglich sind auch 40 SzR Sonderziehungsrechte.
Und dann wäre da noch die Speditionsversicherung. Hier sind Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer über alle Arten der Tätigkeit eines Spediteurs versichert, ganz gleich ob sie Speditions-, Fracht-, oder Vermittlungsgeschäfte oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Dies schließt Luftfrachtersatzverkehr ein.
